Familienrecht

Im Ehe- und Familienrecht steht die Kanzlei ihren Mandanten bei allen Problemen, die im Zusammenhang mit einer Trennung oder Scheidung stehen, zur Seite.
Eheschließung, Abstammungs- und Kindschaftsrecht gehören gleichermaßen hierzu, auch wenn Scheidungen, Unterhaltsauseinandersetzungen sowie Zugewinnausgleichsregelungen und Vermögensauseinandersetzungen vorrangig begleitet werden.

Die "wirtschaftliche Scheidung", d. h. die Regelung aller Probleme durch Vertrag als Ergebnis eines professionellen Konfliktmanagements, spart Zeit und Kosten und nicht zuletzt auch Ärger und Nerven. Sofern dies auf Grund der familiären Beziehungen einmal nicht gelingen sollte, steht die Kanzlei ihren Mandanten mit Professionalität und Durchsetzungsvermögen bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Seite.

Das Erwirken und die Abänderung von Unterhaltstiteln setzt die Kanzlei mit Nachdruck durch, ebenso wie die Vollstreckung aus denselben.