Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst viele Angelegenheiten, da eigentlich jeder Mensch (als Autofahrer, Beifahrer, Fußgänger, Radfahrer, ...) Teilnehmer am Straßenverkehr ist. Es geht um Unfallregulierung, Schadensersatz, Schmerzensgeldansprüche, Bußgeldverfahren, Ordnungswidrigkeiten, Führerscheinentzug und vieles mehr.

Die Wahrscheinlichkeit, in einen Vehrkehrsunfall verwickelt zu werden, ist angesichts der heutigen Verkehrsverhältnisse groß. Die Schuldfrage ist nicht immer eindeutig. Entscheidend ist in den meisten streitigen Fällen die Beweisbarkeit des tatsächlichen Unfallhergangs.

Deshalb sollten Sie im Falle eines Verkehrsunfalls:

  • möglichst immer die Polizei rufen und gegebenenfalls den Unfall protokollieren lassen,
  • keine spontanen Schuldbekenntnisse abgeben oder gar unterschreiben,
  • zumindest die Namen des Fahrers, des Halters, das polizeiliche Kennzeichen sowie die Versicherungsgesellschaft und -Nummer Ihres Unfallgegners notieren,
  • möglichst Fotos vom Unfallort und den Beschädigungen aller beteiligten Fahrzeuge anfertigen,
  • die Namen/Adressen der am Unfallort anwesenden oder sich in der Nähe aufhaltenden Zeugen notieren.

Auch wenn Sie meinen, den Verkehrsunfall (mit-) verursacht zu haben, sollten Sie sich beraten lassen. Denn in diesem Fall ist es notwendig, eine günstige Schadensquote zu erreichen.